Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern – Tipps für Silvester

Alljährlich zum Jahreswechsel muss die Feuerwehr deutschlandweit besonders häufig Hilfe leisten, oftmals bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dabei kann Silvester auch mit der beliebten “Knallerei” ein sicheres Vergnügen sein, vorausgesetzt man beherzigt einige Tipps.

Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern

  • Nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen! Illegales Feuerwerk ist lebensgefährlich!
  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen des Feuerwerks am Silvester-Nachmittag in Ruhe und mit klarem Verstand!
  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen auf
  • Stecken Sie keine Feuerwerkskörper in Jacken- oder Hosentaschen
  • Brennen Sie Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien ab
  • Verteilen Sie Ihren Vorrat an Feuerwerk auf mehrere Tüten oder Kartons.
  • Lassen Sie angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, also Blindgänger unbedingt liegen! Diese sind unberechenbar und können auch später noch explodieren. Am Besten ist es diese nachträglich zu wässern und so unschädlich zu machen.
  • Lassen Sie Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg oder vom Balkon aus. Richten Sie Abschussrampen für Raketen so ein, dass diese auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse treffen. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste. Richten Sie Böller (egal welcher Größe) und Raketen niemals gegen Menschen und Tiere!
  • Zünden Sie “Kanonenschläge” oder andere laute Knallkörper so, dass Menschen oder Tiere nicht gefährdet werden (Gefahr von Verbrennungen und/oder irreversiblen Gehörschäden!)
  • Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen sind unberechenbar, haben nichts mit Silvester zu tun und sind für diese Zwecke nicht zugelassen.

Achten Sie auf Altersbeschränkungen

  • Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Kinder und Jugendliche)
    Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 kaufen und unter Aufsicht abbrennen – z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk
  • Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Nur für Erwachsene)
    Feuerwerk der Kategorie 2 darf ausschließlich von Erwachsenen erworben und verwendet werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in Berlin nur von Silvesterabend, 18:00 Uhr, bis Neujahrsmorgen, 07:00 Uhr, erlaubt.
    Nur im Freien zünden, niemals in Räumen!

Sichern Sie Wohnung und Balkon!

  • Halten Sie Fenster und Balkontüren in der Silvesternacht geschlossen
  • Entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände von Ihrem Balkon
  • Halten Sie für Entstehungsbrände eine Blumenspritze, einen gefüllten Wassereimer oder einen Feuerlöscher bereit.

Wenn es zum Brand kommt

Kann ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht werden:

  • Raum verlassen
  • Türen schließen
  • Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren
  • Feuerwehr erwarten und einweisen

Achtung: Brandverletzungen sofort mit handwarmem Wasser maximal 5 Minuten lang kühlen.
 

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