Himmelslaternen

Innenminister verbietet HimmelslaternenIn der Vergangenheit ist es immer wieder zu verheerenden Bränden nach dem Aufstieg von  Himmelslaternen/ Skylaternen gekommen. Mehrere Bundesländer, darunter auch Brandenburg, haben schon ein generelles Aufstiegsverbot erteilt.

In Brandenburg ist es seit dem Februar 2010 verboten, sogenannte Himmels- oder Fluglaternen aufsteigen zu lassen. Dazu hat Innenminister Rainer Speer eine entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen, die am 04.02.2010 in Kraft getreten ist. Die Verordnung bezieht sich auf alle „unbemannten Ballone, bei denen die Luft im Balloninneren mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird“. Bei Verstößen gegen das Verbot droht ein Bußgeld von bis zu 5.000,- Euro. Speer verwies am Mittwoch in Potsdam noch einmal auf die Gefährlichkeit der Himmelslaternen. „Keiner kann die Flugbahn und damit mögliche Absturzstellen beeinflussen. Das ist in Städten und Gemeinden, aber auch in Brandenburgs bekanntlich besonders brandgefährdeten Wäldern und anderswo nicht zu verantworten“, sagte Speer. Im Übrigen sprächen mehrere durch herabfallende Himmelslaternen verursachte Brände für eine Verbotsverordnung. In Brandenburg traf es beispielsweise ein Autohaus, auf dessen Gelände ein Mercedes ausbrannte. Bei einem weiteren Vorfall war in Potsdam eine abstürzende Himmelslaterne die Ursache eines Feuers, das drei abgestellte Motorboote erfasste. Als besonders riskant galten die immer häufiger gestarteten Himmelslaternen im Land bei Hitze und Trockenheit. Brandenburg gehört mit seinen 1,1 Millionen Hektar Wald und dem reichen Kiefernbestand zu den waldbrandgefährdetsten Regionen in Europa. 450.000 Hektar des Brandenburger Waldes sind in die höchste Waldbrandgefahrenklasse A eingeteilt. Rund 40 Prozent aller Waldbrände in Deutschland ereignen sich in Brandenburg.

Foto: Takeaway [CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

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